KI-Verordnung: Welche Pflichten für Unternehmen schon gelten
Von Igor Wewers, edge//runner, Düsseldorf
Kurz gesagt
Seit dem 02.02.2025 gelten die Verbote und die Pflicht, Mitarbeitende im Umgang mit KI zu schulen. Seit dem 02.08.2026 gelten die Transparenzpflichten, etwa den Hinweis, dass jemand mit einer KI spricht. Die Regeln für Hochrisiko-Systeme hat der Digital Omnibus auf den 02.12.2027 und den 02.08.2028 verschoben.
Stand der Prüfung ist der 02.10.2026, geprüft gegen die Verordnung (EU) 2024/1689, die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744 und Seiten der Europäischen Kommission und des Europäischen Parlaments. Dies ist keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen wenden Sie sich bitte an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Die Fristen im Überblick
| Ab wann | Was gilt | Quelle |
|---|---|---|
| 02.02.2025 | Verbotene Praktiken (Artikel 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Artikel 4). | Kommission |
| 02.08.2025 | Regeln für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General-Purpose AI). Sie richten sich an deren Anbieter. | Kommission |
| 02.08.2026 | Transparenzpflichten nach Artikel 50 und der Großteil der übrigen Regeln. | Kommission |
| 02.12.2026 | Übergangsfrist für die maschinenlesbare Kennzeichnung (Artikel 50 Abs. 2) bei Systemen, die vor dem 02.08.2026 auf dem Markt waren. Neue Verbote für sexuelle Deepfakes ohne Einwilligung und Missbrauchsdarstellungen. | Parlament |
| 02.12.2027 | Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (zum Beispiel Beschäftigung, Bildung, Kreditwürdigkeit). | Kommission |
| 02.08.2028 | Hochrisiko-Systeme, die in regulierte Produkte nach Anhang I eingebaut sind. | Kommission |
Was beschlossen ist und was nicht nur vorgeschlagen war
Die Kommission hatte die Verschiebung im November 2025 vorgeschlagen, den sogenannten Digital Omnibus. Das ist inzwischen abgeschlossen: Trilog-Einigung am 07.05.2026, Abstimmung im Europäischen Parlament am 16.06.2026, Zustimmung des Rates am 29.06.2026, Unterzeichnung am 08.07.2026 (Europäisches Parlament). Die Verordnung (EU) 2026/1744 ist am 27.07.2026 in Kraft getreten (Europäische Kommission) und wurde nach den von mir gesichteten Zusammenfassungen am 24.07.2026 im Amtsblatt veröffentlicht (EUR-Lex).
Statt an die Verfügbarkeit von Normen zu knüpfen, nennt der beschlossene Text feste Daten: 02.12.2027 und 02.08.2028 für die Hochrisiko-Regeln. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 hat die Verschiebung nicht berührt. Für sie gilt weiter der 02.08.2026.
Was jetzt für Sie gilt
KI-Kompetenz (Artikel 4)
Wer KI-Systeme einsetzt, soll Maßnahmen ergreifen, damit Mitarbeitende und andere Personen, die in seinem Auftrag mit KI arbeiten, ausreichend damit umgehen können (Verordnung (EU) 2024/1689). Der Omnibus hat die Formulierung angepasst: Nach den von mir gesichteten Auswertungen müssen Unternehmen nun „Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung von KI-Kompetenz zu unterstützen“, ohne ein bestimmtes Niveau zu garantieren (Auswertung von Law and Technology). Die Pflicht besteht weiter. Sie lässt sich mit einer kurzen Einweisung und einer Regel dazu, welche Werkzeuge im Haus erlaubt sind, erfüllen.
Verbotene Praktiken (Artikel 5)
Dazu zählen unter anderem manipulative KI und Systeme, die Menschen nach sozialem Verhalten bewerten. Für die meisten Mittelständler sind sie nicht im Alltag relevant, gelten aber seit dem 02.02.2025 (Kommission).
Transparenz (Artikel 50)
- Gespräch mit einer KI: Menschen, die direkt mit einem KI-System sprechen oder schreiben, müssen darüber informiert werden, dass es sich um eine KI handelt (Artikel 50 Abs. 1).
- Künstlich erzeugte Inhalte: Anbieter von Systemen, die Ton, Bild, Video oder Text erzeugen, müssen die Ausgaben maschinenlesbar kennzeichnen (Abs. 2). Wer Deepfakes veröffentlicht, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt oder verändert sind (Abs. 4).
- Zeitpunkt: Die Information muss klar erkennbar und spätestens bei der ersten Interaktion oder dem ersten Kontakt gegeben werden (Abs. 5).
Wortlaut: Artikel 50 im Volltext.
Hochrisiko-Systeme
Wenn Sie KI für Personalauswahl, Leistungsbewertung oder Kreditentscheidungen einsetzen, fällt das voraussichtlich unter Anhang III. Die Pflichten greifen dafür ab dem 02.12.2027 (Kommission). Es lohnt sich, schon jetzt zu erfassen, wo so etwas im Haus läuft.
Wenn Sie einen Sprachassistenten oder Chatbot einsetzen
- Ein Satz am Anfang genügt, zum Beispiel: „Guten Tag, hier ist der KI-Assistent von [Firma].“ Er soll nicht im Nachsatz oder erst auf Nachfrage fallen.
- Der Wortlaut des Artikels 50 Abs. 1 kennt eine Ausnahme, wenn es für eine verständige Person offensichtlich ist, dass es eine KI ist. Am Telefon würde ich mich nicht darauf verlassen.
- Pflichten zur Information über die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der DSGVO bleiben davon unabhängig bestehen.
- Halten Sie fest, wer im Haus für den Assistenten zuständig ist und wie ein Anrufer zu einem Menschen kommt.
So mache ich es selbst
Mein eigener Sprachassistent auf dieser Seite beginnt jedes Gespräch mit dem Satz „Hallo, ich bin der KI-Assistent von Edge Runner“. In seinen Anweisungen steht außerdem fest, dass er auf die Frage, ob man mit einem Menschen spricht, immer klar sagt, dass er eine KI ist. Vor dem Start bestätigen Sie auf der Seite, dass Sie mit einem KI-Sprachassistenten sprechen und das Gespräch abgeschrieben wird. So steht der Hinweis an drei Stellen: im ersten Satz, in der Regel für das ganze Gespräch und vor dem Start.
Ein Beispiel für die Reihenfolge, in der so etwas mit anderen Vorhaben angegangen wird, finden Sie in KI-Projekte priorisieren.
Wenn Sie wissen möchten, wo in Ihrem Haus KI läuft und was davon zuerst Aufmerksamkeit braucht, sprechen wir eine Stunde darüber. Das erste Gespräch kostet nichts.
Gespräch vereinbarenQuellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), EUR-Lex
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus zur KI), EUR-Lex
- Europäische Kommission, AI Act Service Desk: Zeitplan der Umsetzung
- Europäische Kommission: Regulatory framework for AI
- Europäisches Parlament, Legislative Train: Digital Omnibus on AI
- Wortlaut Artikel 50 (artificialintelligenceact.eu)
- Law and Technology: Artikel 4 nach dem Omnibus